Ein Qualitätskäse wie Montasio muss nach spezifischen und strikten Richtlinien hergestellt werden.

Die erste wesentliche Richtlinie, die eingehalten werden soll, ist vor allem das Herkunftsgebiet. Dieses umfasst Friaul, das östliche Venetien mit den Provinzen Belluno und Treviso und teilweise auch die Provinzen Padua und Venedig.

Die Zweite bezieht sich auf die Milch, welche eng mit der Umwelt, dem Klima und vor allem der Vegetation verbunden ist.

Die korrekte Herstellung beinhaltet auch eine sehr genaue Kontrolle der Qualität der Zutaten und dem Fortschreiten ihrer Umwandlung.

Die Dritte ist der Gebrauch von nicht invasiven Technologien zur Unterstützung der langsamen Entstehung des Produktes.

Die Vierte bezieht sich auf das Markieren der Käselaibe im Laufe ihrer Herstellung, womit ihr Ursprung und das Einhalten, aller in den Richtlinien festgelegten Merkmale, garantiert wird.

Montasio ist kurz gesagt ein Käse, der in unseren Bergen auch heute noch mit der einst verwendeten Herstellungsart produziert wird.

 

Statut des MONTASIOS DOP

Durchführungsbestimmungen EU Nr. 355-2011 der Kommission vom 08.04.2011 MONTASIO DOP

2017 Auflagenverzeichnis Version August ITALIENISCH

2017 Auflagenverzeichnis Version Augost ENGLISCH

2017 AUFLAGENVERZEICHNIS Montasio 30.08.2017

Aktivitäten des Konsortiums

DAS KONSORTIUM IST AUF INSTITUTIONELLER EBENE (ÜBERWACHUNG VON HANDEL UND PRODUKTION), WIE AUCH IM RAHMEN DER WERBUNG FÜR DIE AUFWERTUNG DER HERSTELLUNG TÄTIG.

Was es die Überwachung der Produktion betrifft, so haben die Inspektoren der Wachdienstbehörde des Konsortiums die Aufgabe, sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Aspekte der Herstellung zu überprüfen.

Das Mitglied ist verpflichtet, täglich ein spezielles Register auszufüllen, in dem verschiedene Daten erfasst werden, damit die Menge des Produkts und seine Vermarktung bewertet werden können. Die Inspektoren prüfen vor allem, ob die Milch, die für die Herstellung von Montasio gebraucht wird, auch aus dem vorgeschriebenen Produktionsbereich stammte.

Institutionell überwacht und koordiniert das Konsortium neben der kontinuierlichen Unterstützung, der Überprüfung der Prozesse, der Probenahmen zur Analyse von Qualitätsparametern im Allgemeinen auch Forschungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit den wichtigsten akademischen Institutionen und Einrichtungen im Nordosten Italiens.

Schließlich führt sie mit ihren Inspektoren eine intensive Überwachung und Kontrolle der Vermarktung von Montasio zum Schutz des Endverbrauchers durch. Es werden vor allem kontinuierlich die hygienisch-sanitären Vorschriften für den Verkauf von Montasio, die gerechte Verwendung der Marke und der Herkunftsbezeichnung kontrolliert.

DOP-Gesetzgebung

EIN SEHR STRENGES VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ

Schutz des Namens 

(Gesetz Nr. 125 vom 10. April 1954 und Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 1269 vom 30. Oktober 1955 in der jeweils gültigen Fassung).

Der Name „MONTASIO“ darf ausschließlich für Käse mit bestimmten einzuhaltenden Voraussetzungen und Merkmalen gebraucht werden, die von den jeweiligen Normen vorgeschrieben wurden. Er darf nur in dem strikt definierten Herstellungsgebiet produziert werden, welches die gesamte Region von Friaul-Julisch Venetien, die gesamten Provinzen von Treviso und Belluno, sowie Teile der Provinzen Padova und Venedig umfasst.

(EG-Verordnung Nr. 1107/96 der Kommission)

Der Name „MONTASIO“ wurde nach einer Prüfung gemäß der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 als mit den Vorschriften des Art. 17 der genannten Verordnung übereinstimmend und somit für die Eintragung geeignet befunden.

Demgemäß ist er seit dem 12. Juni 1996 auf Gemeinschaftsebene als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) registriert und geschützt.

Herkunftsnachweis

(Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. März 1986)

Montasio-Käse muss seinen Ursprung mittels der entsprechenden Herkunftsbezeichnung am unteren Teil des Laibes erkennbar machen.

Sanktionen gegen Betrug

(Gesetz Nr. 125 vom 10. April 1954)
Wer unter dem Namen „Montasio“ einen Käse verkauft oder anderweitig anbietet, der nicht die Voraussetzungen für die Verwendung dieser Bezeichnung erfüllt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Lire bestraft.

Wer den Namen selbst verwendet, indem er ihn verändert oder teilweise mit Ergänzungen, auch indirekt mit Begründungsklauseln wie „Typ“, „Geschmack“ oder ähnlich verändert, wird mit einer Geldstrafe von 50.000 Lire bestraft.

Die gleichen Sanktionen gelten auch, wenn die oben genannten geänderten Bezeichnungen auf Hüllen, Verpackungen, Handelsdokumenten und allgemein auf Werbeträgern genannt werden.

Überwachung des Handels

(Gesetz vom 10. April 1954 und Ministerialerlass vom 16. März 1987)

Die Überwachung des Käsehandels von Montasio wird durch eine Wachdienstbehörde durchgeführt, welche die Qualifikation und Funktionen eines Beauftragten für öffentliche Sicherheit besitzt und deren Mitarbeiter Angestellte des Konsortiums für den Schutz von Montasio-Käse sind.

CCIAA (Handelskammer für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft) von UDINE – Kommission für Preise vom 28/09/2018

Durchschnittspreise in Bezug auf den Monat SEPTEMBER 2018

  • REIFUNG
  • 60 Tage *
  • 4 – 6 Monate
  • 12 – 15 Monate
  • mit Qualitätssiegel **
  • pro Kg ab €
  • 5,10
  • 6,50
  • 7,60
  • 7,40
  • pro Kg
  • 5,80
  • 7,00
  • 8,00
  • 8,00
  • Variation €
* Hergestellt nach den Vorgaben des Konsortiums für den Schutz von Montasio, keine Defekte der Rinde und ohne Risse im Teig
 
 
** Das Produkt wurde von der Konsortialkommission kontrolliert und mit dem Qualitätssiegel versehen
HINWEIS: ES GIBT KEINE ABWEICHUNGEN

Zur Unterstützung der institutionellen Tätigkeit des
Konsortiums zum Schutz des Montasio-Käses

haben die öffentlichen Verwaltungsbehörden folgende Beiträge gewährt: 





Bezugszeitraum – JANUAR/AUGUST


632.469

648.272

573.939

529.163

568.370